|
Unsere Bienen
Aktuelles
Pressedienst
Termine
Fort- und Weiterbildung
Ihre Ansprechpartner
im Landesverband
Informationen, Formulare und mehr für ...
- Imker
- Vereinsvorstände
- Züchter
Links
Impressum
|
Die Wanderordnung des LHI
Die
gesetzlichen Pflichten
Beim Verstellen von Bienenvölkern (Wandern) über das Gebiet
oder die Gemarkung einer Gemeinde / Stadt hinaus haben Imker/innen
gesetzliche Vorschriften zu beachten. Geschieht dieses nicht, so ist mit
Anzeige und Ahndung zu rechnen.
|
1. |
Maßgebend
ist die Bienenseuchen-Verordnung in der aktuellen Fassung. |
|
2. |
Vor dem
Verstellen beantragt man eine “Amtstierärztliche Bescheinigung”
(Gesundheitszeugnis) beim zuständigen Staatlichen Veterinäramt.
Die Völker
werden im Beisein eines vereidigten Bienensachverständigen untersucht,
z. Z. nur auf Befall durch Amerikanische Faulbrut (AFB). |
|
3. |
Sobald man
das Gesundheitszeugnis erhalten hat, darf man die Völker zum neuen
Standort bringen. |
|
4. |
Vorher
meldet man bei der Gemeinde / Stadt (Ordnungsamt) des neuen Standorts,
dass man mit Bienen einwandern will und legt das Gesundheitszeugnis
(Kopie) und ggf. den Gestattungsvertrag vor. |
|
5. |
Wenn sich der anzuwandernde Standort in einem anderen Landkreis
befindet,
so muss man bei dem dortigen Veterinäramt ebenfalls vorher die
Einwanderung
melden, Gesundheitszeugnis und ggf. Gestattungsvertrag in Kopien beifügen.
|
|
6. |
Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 9 Monate sein und auch
nicht vor
dem 1. September des Vorjahres ausgestellt worden sein. |
|
7. |
Will man eine weitere Wanderung in eine andere Gemeinde, ggf. in einen
anderen Landkreis durchführen, sind die unter 4 und 5 genannten Meldungen erneut zu machen. Das gilt auch für die Rückwanderung. |
|
8. |
Am Wanderplatz bringt man gut sichtbar und lesbar seine Adresse und
Telefonnummer ebenso das Gesundheitszeugnis (unter Folienhülle) an und vermerkt die
Völkerzahl. |
Die imkerlichen
Pflichten
Aus Respekt und Solidarität zueinander sollten die
Wanderimker/innen folgende
Punkte beachten, um sich gegenseitig vor Streit und Schäden zu bewahren und
um die Erfolge der imkerlichen Arbeit zu erhöhen:
|
9. |
Beim Landesverband Hessischer Imker e.V., Erlenstraße
9, 35274 Kirchhain, oder beim
Obmann für Wanderung
direkt das Bienen-Gesundheitszeugnis in Kopie einreichen und die
Wander-Meldekarte beantragen. Man erhält sie in doppelter
Ausfertigung. |
|
10. |
Diese
Wandermeldekarte frühzeitig beantragen, sie gilt als Ausweis. Eine Kopie davon soll man in Hessen am Wanderstand anbringen. |
|
11. |
Vom
Grundstückseigentümer die Genehmigung zur Völkeraufstellung einholen, (ggf. Gestattungsvertrag z. B. mit einer Gemeinde oder einem Forstamt
abschließen). |
|
12. |
Vor dem
Einwandern informiert man den dortigen Imker-Kreis- oder Ortsverein.
Diese können mit Hilfe des Hessischen Imkerei-Katasters (HIK) helfen, dass
eine zu dichte Aufstellung in Nähe ortsansässiger Bienenstände oder anderer
Wanderstände vermieden wird und somit die Erntechancen verbessert
werden. |
|
13. |
Man
vermeidet bei der Wahl des Wanderplatzes die Nähe von Belegstellen
und Reinzuchtgebieten, (evtl. Beratung und Genehmigung des Obmanns für das
Zuchtwesen einholen). |
|
14. |
Bei der
Festlegung des Aufstellungsplatzes hält man ausreichend Abstand von
öffentlichen Verkehrswegen, Wander- und Reitwegen, Viehweiden, Sport- und
Spielplätzen. Wohn- und Erholungsgebiete möglichst auch meiden, um Streit
und Unfälle zu verhindern. |
|
15. |
Die
Bienenkästen unbedingt verdeckt aufstellen, um Frevel und Diebstahl
vorzubeugen. |
|
16. |
Je nach Standort den
Jagdpächter ansprechen, um Absprachen zur Vermeidung von Störungen zu
treffen. |
Ratschläge für die Wanderung
|
- |
Wanderung in den sehr frühen Morgenstunden oder gegen Abend durchführen
(je nach Entfernung) |
|
- |
Bienenkästen rutsch- und kippfest verladen, Deckel und Klappen gut
sichern |
|
- |
auf bienendichten Sitz aller Teile achten (Krepp-Klebeband mitnehmen) |
|
- |
für gute Belüftung sorgen (Wandergitter, offener Gitterdrahtboden) |
|
- |
Schutzkleidung, Schleier, Werkzeuge, Wasserzerstäuber mitnehmen |
|
- |
den Wanderplatz in geordnetem Zustand verlassen. |
|